Am Mittwoch den 21.05.2025 findet ab 18 Uhr die Mitgliederversammlung der DVJJ-Regionalgruppe Nordrhein in der Universität zu Köln statt.
Anschließend hieran wird für alle Interessierten (auch Nichtmitglieder), ab 19 Uhr Prof. Dr. Clemens Kronenberg von der Universität zu Köln zum Thema „Zur Entwicklung der Jugendkriminalität im Dunkelfeld: Ergebnisse eines 10-Jahres-Vergleichs im Ruhrgebiet“ referieren. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Die DVJJ fordert: Keine Änderungen der Altersgrenzen im Jugendstrafrecht!
Aus Anlass verschiedener Forderungen nach Ausweitung der Strafmündigkeit auf Kinder unter 14 Jahren und der vollständigen Herausnahme der 18 bis 20-Jährigen aus dem Jugendstrafrecht, bekräftigt die DVJJ Ihre Positionen:
1. Deutschland braucht kein Kinderstrafrecht!
2. Deutschland braucht das flexible Jugendstrafrecht für Heranwachsende!
Weder die Senkung der Strafmündigkeitsgrenze, noch die Herausnahme der Heranwachsenden aus dem Jugendstrafrecht, würden zur Reduzierung von Straftaten beitragen. Das Jugendstrafrechtssystem ist für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet, Verhaltensauffälligkeiten kann mit anderen Mitteln sehr viel besser begegnet werden. Die flexiblen Mittel des Jugendstrafrechts, sind aber für die effektive Verhinderung von Straftaten Heranwachsender sehr viel besser geeignet als das Erwachsenenstrafrecht.
Die ausführlichen Gründe für unsere Positionen finden Sie hier.