Die Ursprünge der DVJJ lassen sich bereits in der Jugendgerichtsbewegung des späten 19. bzw. frühen 20. Jahrhunderts finden. Maßgeblichen Einfluss auf die Gründung der DVJJ hatte der Strafrechtsprofessor Franz von Liszt, der mit seinem „Marburger Programm“ von 1882 den Grundstein für die moderne Schule des Strafrechts legte. Die formale Gründung der DVJJ erfolgte 1917 auf dem 4. Jugendgerichtstag in Berlin-Charlottenburg.
Heute ist die DVJJ Deutschlands Fachverband für die Jugendkriminalrechtspflege. Sie fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen und fungiert als unabhängiges Beratungsorgan für kriminalpolitische und praxisrelevante Fragestellungen. Sie hat rund 1.500 Mitglieder aus allen Berufsgruppen, die am Jugendstrafverfahren beteiligt sind oder sich wissenschaftlich mit Jugenddelinquenz befassen.
Zu den ständigen Publikationen der DVJJ gehören unter anderem die Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) und die DVJJ Schriftenreihe. Die wichtigste und traditionsreichste Veranstaltung der DVJJ ist der Deutsche Jugendgerichtstag, der alle drei Jahre an wechselnden Orten in Deutschland stattfindet.
Unter dem Dach des Bundesverbandes ist die DVJJ in Landes- bzw. Regionalgruppen unterteilt. Letztere unterscheiden sich von den Landesgruppen dahingehend, dass ihre örtlichen Grenzen nicht mit denen des Bundeslandes übereinstimmen.
Den Vorsitz der Regionalgruppe Nordrhein hat Prof. Dr. Frank Neubacher M.A., Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität zu Köln, inne.